AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewerbekunden

Sonderinformation zu den nachfolgenden AGB

Bei einigen unserer Dienstleister, Lieferanten und Hersteller kommt es momentan zu Engpässen, die sich unvermeidbar auch auf unsere Lieferfähigkeit auswirken. Aufgrund der globalen Rohstoffknappheit verändern sich zudem Lohn und Frachtkosten sowie Rohstoffpreise ständig.

Das bedeutet:

  • Wir können momentan leider keine verbindlichen Liefertermine zusagen, auch der voraussichtliche Liefertermin Ihrer Auftragsbestätigung kann sich unter Umständen verzögern.
  • Damit Ihre Bestellung schnellstmöglich bei Ihnen ist, liefern wir unsere einzelnen Produkte immer aus dem Lager, wo wir Sie am schnellsten und günstigsten für Sie verfügbar Dadurch kann es zu Teillieferungen kommen.
  • Eventuell müssen wir die Preise für einige unserer Artikel
  • Frachtkosten werden von Fall zu Fall neu berechnet werden müssen.
  • Frachtkosten sind nicht rabattfähig

1. Allgemeines
1.1 Unverbindlichkeit von Angeboten
Diese Preisliste ersetzt alle früheren Angebote. Verfügbarkeit, Preis und Jahrgangsänderungen vorbehalten. Jedes Angebot ist freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde..

1.2 Preise, Mehrwertsteuer
Die in den Angeboten und Preislisten genannten Preise sind immer Tagespreise. Sie basieren auf den jeweiligen im In- und Ausland gültigen Tarifen und fiskalischen Belastungen. Alle Erhöhungen dieser Kostenelemente, inbegriffen Änderungen der Exportpreise, Wechselkurse usw. gehen zu Lasten des Käufers. Diese Bestimmung gilt auch für Rahmenverträge (Abschlüsse), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zahlt der Kunde den Kaufpreis, vorbehaltlich einer anderen Absprache, nicht innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, gerät er in Zahlungsverzug. Der Kaufpreis wird ohne Mahnung verzinslich. HEERMAKA AG behält sich die gesetzlichen Behelfe und insbesondere den Rücktritt vom Vertrag vor. Alle Preisangaben in unseren Angeboten und Verträgen verstehen sich per Einheit, franko Domizil und exklusive MWST.

1.3 Rahmenverträge (Abschlüsse)
Bei Rahmenverträgen (Abschlüssen) hat, sofern keine Abnahmefrist vereinbart wurde, der Abruf innerhalb eines Jahres nach Datum der Auftragsbestätigung zu erfolgen. HEERMAKA AG behält sich nach Ablauf dieses Jahres Preiserhöhungen sowie die Erhebung von Lagerungskosten namentlich dann vor, falls andere Preise als Tagespreise vereinbart wurden. Es ist der HEERMAKA AG vorbehältlich einer anderen Vereinbarung freigestellt, die ganze Bestellung auf einmal herzustellen. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten des Kunden steht es HEERMAKA AG frei, auf Restlieferungen zu verzichten oder die Abnahme der Restmengen gegen Sicherstellung zu verlangen. Die bestätigten Abschlüsse gehen bei Firmenübernahme oder Fusion auf den Rechtsnachfolger über.

1.4 Vorbehalt von Bewilligungen; höhere Gewalt und besondere Ereignisse
Die Erfüllung eines Vertrages wird von der Erteilung der Export- und Importbewilligung abhängig gemacht. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse befreien HEERMAKA AG entsprechend deren Einflüssen von den Verbindlichkeiten in Bezug auf Lieferung und Preise bzw. berechtigen HEERMAKA AG zu entsprechenden nachträglichen Anpassungen des Vertrages während seiner Laufzeit. Unter höherer Gewalt und besonderen Ereignissen sind beispielsweise zu verstehen: Streik, einschneidende behördliche Maßnahmen, Feuersbrunst, Krieg, Sabotage usw. bei uns oder bei unseren Lieferanten für Wein, Hilfsmaterial, Energie usw., Importsperren, Nichteinbringlichkeit der Ware, sowie wenn eine Lieferung aus irgendeinem Grunde, der außerhalb unseres Machtbereiches liegt, nicht ausgeführt werden kann.

1.5 Eigentumsvorbehalt
Die gesamte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum der HEERMAKA AG, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, zulässig ist. Lässt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattetes aber der HEERMAKA AG, sich andere Rechte an der Ware vorzubehalten, so kann HEERMAKA AG alle Rechte dieser Art ausüben.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Maßnahmen der HEERMAKA AG mitzuwirken, die diese zum Schutz ihres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Rechts an der Ware treffen will.
HEERMAKA AG ist gegebenenfalls berechtigt, die Eintragung im Register für Eigentums-vorbehalten zu veranlassen.

2.Transport und Lieferung
2.1 Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Wegen verspäteter Lieferung kann kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden. Grobes Verschulden der HEERMAKA AG bleibt vorbehalten. Verspätete Lieferung begründet selbst bei Verabredung eines bestimmten Liefertermins kein Recht auf Verzicht auf Lieferung.

22.2 Transportrisiken
Die Ware reist, auch bei Franko- oder Camionlieferungen, auf Gefahr und Risiko des Kunden. Vorbehalten bleibt das Regressrecht des Kunden gegenüber dem Transporteur.

2.3 Mehrweggebinde
Durch HEERMAKA AG verrechnetes Mehrweggebinde (Flaschen, Paletten, KEG usw.) bleibt bis zur Bezahlung durch den Kunden Eigentum der HEERMAKA AG. Retouren werden, falls gut erhalten, zu den jeweils gültigen Bedingungen und Preisen gutgeschrieben. Nichtkonformes Glas wird ausgeschieden und nicht gutgeschrieben. Vorzeitige Abzüge bei der Bezahlung der Fakturen sind daher nicht gestattet. Die Rücknahme von Gebinde erfolgt im Rahmen von Neulieferungen durch unsere Logistik kostenlos. Retourfrachten per Bahn oder durch Dritte gehen zu Lasten des Versenders.
Unsere Preise verstehen sich ohne Depot.
Depot:
Glas 0,75l, 0,5l, 0,33l 0,25l CHF. -.15
PET 0,75l, 0,5l, 0,33l 0,25l CHF. -.25
Kasten CHF 1,50
KEG CHF 30,00
Eu-Paletten CHF 12,50
Düsseldorfer-Paletten CHF 20,00

2.4 Mindestmengen und Abholvergütungen
Für Lieferungen unter 180 Einheiten oder CHF 1’000.- wird ein Zuschlag von CHF 45.- erhoben. Es werden folgende Abholvergütungen gutgeschrieben:
s. Depot, es werden nur von HEERMAKA AG gelieferte Depot zurückgenommen und gutgeschrieben.

3. Mängel und Beanstandungen
3.1 Beanstandungen
Reklamationen irgendwelcher Art sind sofort, spätestens aber innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen. Unsere Weine sind naturrein und entsprechen den im Zeitpunkt des Kaufab-schlusses gültigen gesetzlichen Vorschriften. Im Falle von Beschädigungen oder außerordentlichem Manko ist der Käufer gehalten, vom Transporteur den Tatbestand aufnehmen zu lassen.

3.2 Rücknahme beanstandeter Flaschen
Beanstandete Weine werden bei Rückgabe mit Gutschrift vergütet. Diese Weine können höchstens innert 6 Monaten ab Lieferdatum ersetzt werden.

3.3 Ausschluss der Haftung für Mängelfolgeschäden
Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, entgangenen Gewinn sowie andere mittel- oder unmittelbaren Schäden.

4. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HEERMAKA AG ist in jedem Falle ausschließlich das Schweizer Recht anwendbar.
Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte am Sitz der HEERMAKA AG zuständig.

Entlebuch, März 2020
HEERMAKA AG